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OZG – Das Onlinezugangsgesetz fordert Digitalisierung

01.07.2022

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale bis Ende 2022 auch digital anzubieten.

Somit sollen Interaktionen zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung zukünftig effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden.

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Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat; https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html